Die osteopathische Behandlung wird von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen i.d.R. zu 100 % übernommen und wird im Rahmen der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) liquidiert. Sie benötigen hierzu weder eine Überweisung noch ein Privatrezept durch Ihren Arzt, sondern können die osteopathische Behandlung und andere heilpraktischen Leistungen direkt in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die osteopathischen Behandlungen ebenfalls im Rahmen der Prävention. Hier gibt es jedoch unterschiedliche Erstattungsmodelle, die je nach Kasse variieren. Die Auflistung ändert sich hier stetig. Also kann auch Ihre Krankenkasse möglicherweise gerade im Begriff sein die Osteopathie voll erstattungsfähig zu machen. Die Erstattung unterliegt strengen Auflagen bzgl. der Qualifikation des einzelnen Therapeuten. Bitte dieses beim Therapeuten oder Ihrer Krankenkasse genau erfragen ggf. nachweisen lassen. Zusätzlich ist bei einigen Krankenkassen für eine Erstattung eine ärztliche Privatverordnung durch Ihren Hausarzt oder anderen Mediziner erforderlich. Bitte erfragen Sie die Details direkt bei der Krankenkasse.
Grundsätzlich benötigen Sie jedoch für eine für eine osteopathische Behandlung keine Überweisung durch einen behandelnden Arzt. Für gesetzlich Versicherte dient eine Überweisung/Privatrezept lediglich der möglichen Erstattung durch die Kasse.
Die Kosten für eine Behandlung variieren je nach Behandlungsaufwand. Eine osteopathische Erstkonsultation und Behandlung kann etwa 50-60 min. in Anspruch nehmen und wird mit z.Z. 93,50 € berechnet (Liquidationen nach GeBüH können abweichen). Die Folgebehandlungen können je nach Beschwerdesymptomatik und Krankheitsbild zw. 30 – 50 min (bei Kindern ca. 20-30 min.) betragen. Auch können die Behandlungsintervalle zu Behandlungsbeginn bei z.B. 1 – 2 wtl. liegen und im weiteren Verlauf bis z.B. 1 x monatlich. Da die Osteopathie u.a. auch im Rahmen der Prävention zum Einsatz kommt, sind z.B. auch halb- und jährliche Behandlungsintervalle gegeben (ähnlich z.B. der Zahnprophylaxe).
Hinweis: Rein rechtlich gesehen dürfen nur Heilpraktiker und Ärzte mit einer osteopathischen Ausbildung von mind. 1.300 Stunden osteopathische Behandlungen durchführen.
Unsere Zertifizierungen
PRIVAT, KASSE UND BERUFSGENOSSENSCHAFTEN
Unsere Praxis ist sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für die Berufsgenossenschaften zugelassen und abrechnungsberechtigt. Es kommt immer häufiger vor, dass niedergelassene Ärzte den Patienten Leistungen vorenthalten mit der Begründung „das (Massage, Krankengymnastik, usw.) darf ich nicht mehr verordnen“ oder „mein Budget ist überschritten“.
Kurze Erklärung:
Die bekannten Leistungen wie Massage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Fango, Lymphdrainage, Elektrotherapie, usw. sind Pflichtleistungen einer jeden gesetzlichen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (Ihre Kasse wird Ihnen dieses bestätigen). Der Arzt hat die Möglichkeit im Rahmen des Heilmittelkataloges die Verordnung für Ihr jeweiliges Krankheitsbild auszustellen.
Auch besteht bei schweren und chronischen Erkrankungen die Möglichkeit einer Langfristverordnung (LHB) bzw. einer BVB (Besondere Behandlungsbedarfe), sodass der Patient über die normale „Pauschale“ hinaus notwendige Behandlungen erhält. Diese Verordnungen (BVB und LHB) sind extrabudgetär und belasten nicht das Budget des Arztes.
Sprechen Sie uns hier bitte direkt an.
Lassen Sie sich also nicht mit Ihrem behandelnden Arzt auf ein Streitgespräch ein, sondern versuchen Sie mit ihm eine konstruktive Lösung zu finden in Rücksprache mit dem Therapeuten.
Private Leistungen
Unsere Praxis ist natürlich auch für alle beihilfefähigen (Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte) Versicherten und für alle privaten Krankenversicherungen (PKV) zugelassen und abrechnungsberechtigt. Dieses gilt sowohl für unsere heilpraktischen Leistungen (z.B. Osteopathie, Chiropraktik, usw.) als auch für unsere physiotherapeutischen Leistungen (z.B. Massagen/Fango, Schlingentisch, Krankengymnastik, Lymphdrainage, Manuelle Therapie). Im Rahmen der PKV sind die Vetragsbedingungen häufig von Patient zu Patient unterschiedlich. Für alle PKV und Beihilfen gelten jedoch die Pflichtleistungen (Leistungen müssen im Rahmen des Vertrages erstattet werden) in Bezug auf die Heilmittel. Die Höhe der Erstattung kann aufgrund verschiedenartiger Vertragsbedingungen unterschiedlich ausfallen. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen Sie unterschiedliche Erstattungsmodalitäten der Versicherer in unserem Download nach.
Unsere Leistungen sind nach wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten insbesondere der TherapeutenInnen unabhängig vom Zeitaufwand und von der individuellen Erstattung durch Ihre Versicherung kalkuliert. Differenzen bzgl. der Leistungserstattung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Erstattungspflichtige Heilmittel: Krankengymnastik, Massage / Fango, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Schlingentischbehandlung, Elektrotherapie, Medizinische Trainingstherapie (MTT) usw. .
Untersuchungen und Therapie im Rahmen der Funktionellen Medizin und der Naturheilkunde werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen i.d.R. zu 100 % übernommen und werden im Rahmen der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) liquidiert. Unsere Leistungen sind nach wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten unabhängig von der individuellen Erstattung durch Ihre Versicherung kalkuliert. Differenzen bzgl. der Leistungserstattung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Leistungen sind u.a. : Anamnese, Labor Funktionelle Medizin, Osteopathie, Akupunktur, Chiropraktik, Kiefergelenk-Therapie, Homöopathie, usw.
Osteopathie-Behandlung
Die Kosten für eine Behandlung variieren je nach Behandlungsaufwand. Eine osteopathische Erstkonsultation und Behandlung kann etwa 50-60 min. in Anspruch nehmen und wird mit 93,50 € berechnet (Liquidationen nach GeBüH können abweichen). Die Behandlungszeit für Behandlungen können je nach Beschwerdesymptomatik und Krankheitsbild zw. 30 – 50 min (bei Kindern ca. 20-30 min.) betragen. Auch können die Behandlungsintervalle zu Behandlungsbeginn bei z.B. 1 – 2 wtl. liegen und im weiteren Verlauf bis z.B. 1 x monatlich. Da die Osteopathie u.a. auch im Rahmen der Prävention zum Einsatz kommt, sind z.B. auch halb- und jährliche Behandlungsintervalle gegeben (ähnlich z.B. der Zahnprophylaxe).
Chiropraktik
Chiropraktische Behandlungen dauern zwischen 15-25 min. je nach Beschwerdebild. Zu Beginn können 2-3 Behandlungen wtl. notwendig sein. Später sind Behandlungsintervalle von 1 x wtl. bis 1 x mtl. angezeigt. Die Kosten für Selbstzahler entnehmen Sie bitte der Pat. Info s.u.
Unsere Leistungen sind nach wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten insbesondere der TherapeutenInnen unabhängig vom Zeitaufwand und von der individuellen Erstattung durch Ihre Versicherung kalkuliert. Differenzen bzgl. der Leistungserstattung sind von Ihnen selbst zu tragen.
- Patienten-Checkliste Infos für Patienten zum Download
- Zur ersten Behandlung halten Sie bitte Ihre Versichertenkartebereit
- Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Handtuch (mind. 140 x 70cm) mit und tragen Sie bequeme Kleidung
- Behandlungen sind überwiegend manuelle Techniken, wo der Therapeut „direkt“ Hand anlegt. Daher bitten wir sie sich vor einer Untersuchung und Behandlung sich nicht einzucremen.
- Weiterhin sollten sie keine Schmerzmedikamente (außer vom Arzt ausdrücklich verordnet) einnehmen, da sie verständlicherweise das Beschwerdebild und die Symptomatik verschleiern und die Reaktivität des Körpers massiv verändern können.
- Bitte erscheinen Sie weitgehend ausgeruht und nicht unter Zeitdruck.
- Zur Erstbehandlung bringen Sie bitte, soweit vorhanden, aktuelle Untersuchungergebnisse, Medikamentenliste, vorhandene aktuelle Röntgen- und MRT-Bilder mit.
Falls von Ihnen vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, sagen Sie diese bitte bis spätestens 48 Std. vorher ab, damit andere Patienten den Termin wahrnehmen können.
Da wir mit unter Vorlaufzeiten bzgl. der Terminvergabe haben, wird der Termin für uns als reine Bestellpraxis nur für Sie freigehalten. Bitte denken Sie dabei auch an die Patienten, die auf einen Termin warten und Ihren ausgefallenen Termin gerne wahrgenommen hätten.
Sollten Sie insbesondere Ersttermine nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie der Fairness halber um zeitnahe telefonische Rückmeldung.
Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden Ihnen privat (§615 BGB) in Rechnung gestellt.
Hier finden Sie Download-Links zu Formularen, die Ihnen und uns den Praxisablauf etwas erleichtern und vereinfachen.
Außerdem sind auch Informationen bzgl. Abrechnung, Datenschutzrichtlinien ua für Sie hinterlegt.
Patienten-Checkliste
Anamnesebogen
Anmeldebogen
Honorarabrechnung inkl. Preisliste sowie weitere Infos
Hier finden Sie unsere aktuellen Honorare, Informationen zu den Versicherern und Beihilfestellen zum Download

